Weihnachten steht vor der Tür und das fällt manchen oft erst einen Tag vorher auf. Wer also auf die Schnelle noch Geschenke braucht und an flotte Gefährten wie diese hier gedacht hat, der bekommt hier noch einen Geschenke-Check.
Roll-Schuhe
Heelys sind Rollschuhe – aber nicht die, die man von früher kennt.
In der Sohle ist auf Fersenhöhe eine Art Loch, das freigelegt wird, wenn man eine kleine Klappe öffnet. Die ist aus Plastik, darunter versteckt sich eine Steckvorrichtung für eine Rolle – wie von den guten alten Rollschuhen, und wenn ich diese Rolle einsetze, dann guckt sie minimal aus der Schuhsohle hervor und ich dann sowohl normal gehen als auch fahren – wenn ich es schaffe, das Gewicht so zu verlagern, dass meine Zehenspitzen den Boden nicht mehr berühren, sondern nur noch die Fersen. Klingt kompliziert, ist aber in ein, zwei Tagen zu lernen.
https://soundcloud.com/ahornzeit/wdr2-geschenke-check-heelys
Egal ob Erwachsene oder Kinder – die Schuhe gehören übrigens zum Spielzeug und damit auf den Gehweg – nicht auf die Straße oder den Radweg. Zu kaufen gibt es die Schuhe ab etwa 40 Euro.
Elektronisches Einrad
Mit einem elektronischen Einrad ist man deutlich schneller unterwegs. Sie heißen Airwheel, Freewheel, Monowheel oder Inmotion. Ein luftbefüllter, tellergroßer Reifen ist mit einer Art Kunststoff-Umhüllung geschützt. Oben ist ein Griff zum Hochheben und Tragen und an den Seiten kann man links und rechts Fußplatten ausklappen. Auf die stelle ich michdrauf und kann dann durch Verlagerung des Körpergewichts nach vorne direkt losfahren.
Es gibt die Räder auch mit zwei Reifen nebeneinander und mit Stützrädern, die man später abmontieren kann. Je nach Modell erreichen die Fahrzeuge bis zu 30 km/h.
Die einfacheren Wheels – oft vergleichsweise günstige Nachmachen der Originale – kosten ca 200 Euro. Die aktuellen Modelle mit Vorder- und Rücklicht kosten zwischen 390 und 1300 Euro.
Straßenverkehrsordnung
Das Problem ist, dass man mit diesen Geräten nicht im öffentlichen Raum fahren darf. Die Nutzung solcher elektronischer Fortbewegungsmitteln ist ein Sonderfall in der Straßenverkehrsordnung. Wenn sie nämlich schneller fahren können als 6 km/h, dann gehören sie zu den Kraftfahrzeugen und dürfen weder auf der Straße, noch auf dem Gehweg, in Parks oder auf Spielplätzen gefahren werden. Nur auf privatem Gelände sind die Wheels erlaubt.